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Er ist Nachfolger der am 30. Januar 1976 in Lahr gegründeten Interessengemeinschaft Straßburg/Süd - Lahr/Kinzigtal und soll die Aktionen der Mitgliedsgemeinden stärken und den Willen zur Zusammenarbeit strukturieren.
Die ursprünglichen Ziele der Interessengemeinschaft mit 28 badischen und elsässischen Gemeinden (etwa 200 000 Einwohner) waren:
Vorsitzende waren der Bürgermeister der Stadt Erstein sowie der Oberbürgermeister der Stadt Lahr gemeinsam.
1986 wurde die Interessengemeinschaft in IG Erstein/Obernai – Lahr/Kinzigtal mit 53 badischen und elsässischen Gemeinden umbenannt.
Am 03. Dezember 1999 sprach sich der Vorstand der IG erstmals für die Bildung eines Zweckverbands auf Grundlage des Karlsruher Übereinkommens von 1996 aus, um die Arbeit effektiver zu gestalten. Am 14. Dezember 2001 wurde der Vorstand der IG von der Mitgliederversammlung beauftragt, die Bildung eines Zweckverbands vorzubereiten und die notwendigen Schritte anzugehen. Im Herbst 2002 erklärten sieben badische Gemeinden und vier elsässische Gemeindeverbände mit 34 Gemeinden ihre Bereitschaft zum Beitritt zu diesem Zweckverband. In den Jahren 2003 bis 2004 erfolgte die Ausarbeitung und Prüfung der Satzung des Zweckverbands in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten und Gemeinden, dem französischen Staat (Innenministerium Paris), der Prefecture des Département de Bas-Rhin und dem Land Baden-Württemberg. Am 07. Mai 2004 wurde die Gründungsurkunde des neuen Zweckverbands "Vis-à-Vis" mit sieben badischen Gemeinden und vier elsässischen Gemeindeverbänden mit 34 Gemeinden feierlich unterzeichnet.
Aktuell sind acht badische Gemeinden (Lahr, Friesenheim, Meißenheim, Ringsheim, Schwanau, Kappel-Grafenhausen, Rust und Kippenheim) und der elsässische Gemeindeverband des Kantons Erstein (28 Gemeinden) Mitglieder im Zweckverband. Die Einwohnerzahl im Verbandsgebiet beträgt etwa 140 000.
Sitz und Geschäftsstelle sind in Erstein. Vorsitzender ist Oberbürgermeister Markus Ibert (Lahr) und stellvertretender Vorsitzender Bürgermeister Benoit Dintrich (Erstein). Für den Zweckverband gilt französisches Recht.
Mairie Erstein
2, rue du Couvert
67150 Erstein
France
Tel.: 0033 / (0)3886 / 645 373
E-Mail: international@ville-erstein.fr
Stadt Lahr
Haupt- und Personalamt
Abteilung Ratsarbeit, Marketing
und Internationales
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Deutschland
Tel.: 0049 / (0)7821 / 910-01 11
Fax: 0049 / (0)7821 / 910-01 21
E-Mail: hauptamt@lahr.de