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Organisation
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Händedruck zwischen Präsident Dr. Wolfgang G. Müller und Vizepräsident Jean-Marc Willer
Sitz und Geschäftsstelle
Sitz des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbands ist der Gemeindeverband des Landes Erstein, 2, rue du Couvert, F-67150 Erstein, Frankreich.
Sitz des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbands ist der Gemeindeverband des Landes Erstein, 2, rue du Couvert, F-67150 Erstein, Frankreich.
Vorsitz
Präsident: Dr. Wolfgang G. Müller, Oberbürgermeister der Stadt Lahr
Vizepräsident: Jean-Marc Willer, Bürgermeister der Stadt Erstein
Präsident: Dr. Wolfgang G. Müller, Oberbürgermeister der Stadt Lahr
Vizepräsident: Jean-Marc Willer, Bürgermeister der Stadt Erstein
Geltendes Recht
Für den Abschluss der Zweckverbandsvereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gelten französisches Recht. Im Hinblick auf die Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband auf die Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge zurückgreifen. Diese Verfahren unterliegen dem für den Zweckverband geltenden Recht, also aufgrund der geographischen Lage des Sitzes dem französischen Recht.
Für den Abschluss der Zweckverbandsvereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gelten französisches Recht. Im Hinblick auf die Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband auf die Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge zurückgreifen. Diese Verfahren unterliegen dem für den Zweckverband geltenden Recht, also aufgrund der geographischen Lage des Sitzes dem französischen Recht.




