Vis-a-Vis_Fahnen

Geltendes Recht + Verträge

Für den Abschluss der Zweckverbandsvereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gilt französisches Recht. Im Hinblick auf die Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband auf die Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge zurückgreifen. Diese Verfahren unterliegen dem für den Zweckverband geltenden Recht, also aufgrund der geographischen Lage des Sitzes dem französischen Recht.